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(c) 2011 - 2023 www.beamerverleih-dueren.de ist ein Kleinunternehmen gem. §19 UStG. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haftungsausschluss www.beamerverleih-dueren.de Thomas Schmidt • Rather Str.18 • D-52399 Merzenich Telefon 02421 225693 • Mobil: 01578/1636974 • E-Mail: info@beamerverleih-dueren.de Steuer ID: 207/5211/1458 1. Alle Angaben auf www.beamerverleih-dueren.de sind unverbindlich. Ausschlaggebend sind die Konditionen, die im  Vertrag, der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung bestimmt werden. 2. Sämtliche Artikel zur Anmietung, die auf www.beamerverleih-dueren.de verfügbar sind, dürfen nur von Personen in  Anspruch genommen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mietanfragen sind generell nicht bindend, sondern  müssen erst schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. 2.1 Nach Zustandekommen eines Mietvertrages, verpflichtet sich der Vermieter, diesen mit dem bestellten Mietgut zu  erfüllen. 2.2 Sollte das bestellte Mietgut zum gewünschten Zeitpunkt nicht verfügbar sein, ist es dem Vermieter erlaubt, es durch  gleichwertiges, bzw. höherwertiges zu ersetzen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar. 2.3 Bei Selbstabholung am vereinbarten Ort sowie mit der Übergabe bei Lieferung, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Diebstahls der Anlagen auf den Mieter über, sobald der Vermieter den Veranstaltungsort verlassen, bzw. der Mieter den Abholort verlassen hat. 2.4 Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Mietgut bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand befindet. Eine Einweisung in die Geräte erfolgt bei Abholung/Lieferung.  Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgut sorgfältig  umzugehen. Für aufkommende Schäden sowie Diebstahl haftet der Mieter in voller Höhe. Im Schadensfall ist zu prüfen, ob die private Haftpflicht des Mieters in Frage kommt. Die Mietgegenstände sind ordnungsgemäß zum im Mietvertrag  vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu übergeben. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Kommt der Mieter seiner  Rückgabeverpflichtung, trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der  Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. 2.5 Eine verspätete Rückgabe (über eine Stunde) bedeutet eine kostenpflichtige Verlängerung des Vertrags sowie etwaige Schadenersatzforderung falls ein nachfolgender Vertrag nicht eingehalten werden kann. 3. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare  oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des  Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Die Übernahme des Gerätes durch den Mieter - mit Demonstration der Gerätefunktion durch den  Vermieter, gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes. 4. Nach erfolgreich abgeschlossenem Vertrag, kann der Vertag 7 Tage vor Abholung/Lieferung unter bestimmten Gründen vom Mieter kostenlos storniert werden. Ab 6 Tage vorher beginnt die Staffelung von jeweils 10 %. D.h. ab Tag 6, 10% vom  Vertragswert, 5 Tage vorher 20% usw. bis zum Vertragsdatum auf 70%. 5. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart bei Abholung/Lieferung in bar ohne Abzug zu entrichten. Des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis des Mieters vorzuhalten und die im Vertrag vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Der  Vermieter weist keine Umsatzsteuer aus, da es sich bei www.beamerverleih-dueren.de um ein Kleinunternehmen nach $19 UStG handelt. 6. www.beamerverleih-dueren.de ist berechtigt, eine Leistung einzustellen, wenn Personen oder Material durch Gäste oder sonstige Personen des Kunden ge- bzw. beschädigt werden. Dabei bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung bestehen.  Weiterhin sind Schäden die durch Gäste des Kunden entstehen, von diesem zu tragen. 7. Der Kunde ist bei einer öffentlichen Veranstaltung mit Musik verpflichtet, die Einwilligung der GEMA einzuholen. Dabei  trägt er die Kosten in vollem Umfang. 8. Da sich unsere Arbeitszeiten nach der aktuellen Auftragslage richten, haben wir keine festen Öffnungszeiten. Stattdessen sind wir sieben Tage die Woche unter 0 24 21 22 56 93 verfügbar. Somit ist www.beamerverleih-dueren.de in der Lage auch kurzfristig Lösungen für Ihre Veranstaltung zu präsentieren. 9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis  unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Düren. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gilt  deutsches Recht. Nebenabsprachen binden nur nach schriftlicher Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdende Vereinbarungen, die  nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zu schließen. Sollten eine oder mehrere der  vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon  unberührt. Stand 12/2018
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haftungsausschluss www.beamerverleih-dueren.de Thomas Schmidt • Rather Str.18 • D-52399 Merzenich Telefon 02421 225693 • Mobil: 01578/1636974 • E-Mail: info@beamerverleih-dueren.de Steuer ID: 207/5211/1458 1. Alle Angaben auf www.beamerverleih-dueren.de sind unverbindlich. Ausschlaggebend sind die Konditionen, die im Vertrag, der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung bestimmt werden. 2. Sämtliche Artikel zur Anmietung, die auf www.beamerverleih-dueren.de verfügbar sind, dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mietanfragen sind generell nicht bindend, sondern müssen erst schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. 2.1 Nach Zustandekommen eines Mietvertrages, verpflichtet sich der Vermieter, diesen mit dem bestellten Mietgut zu erfüllen. 2.2 Sollte das bestellte Mietgut zum gewünschten Zeitpunkt nicht verfügbar sein, ist es dem Vermieter erlaubt, es durch gleichwertiges, bzw. höherwertiges zu ersetzen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar. 2.3 Bei Selbstabholung am vereinbarten Ort sowie mit der Übergabe bei Lieferung, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Diebstahls der Anlagen auf den Mieter über, sobald der Vermieter den Veranstaltungsort verlassen, bzw. der Mieter den Abholort verlassen hat. 2.4 Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Mietgut bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand befindet. Eine Einweisung in die Geräte erfolgt bei Abholung/Lieferung.  Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgut sorgfältig umzugehen. Für aufkommende Schäden sowie Diebstahl haftet der Mieter in voller Höhe. Im Schadensfall ist zu prüfen, ob die private Haftpflicht des Mieters in Frage kommt. Die Mietgegenstände sind ordnungsgemäß zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu übergeben. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung, trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. 2.5 Eine verspätete Rückgabe (über eine Stunde) bedeutet eine kostenpflichtige Verlängerung des Vertrags sowie etwaige Schadenersatzforderung falls ein nachfolgender Vertrag nicht eingehalten werden kann. 3. 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Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart bei Abholung/Lieferung in bar ohne Abzug zu entrichten. Des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis des Mieters vorzuhalten und die im Vertrag vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Der Vermieter weist keine Umsatzsteuer aus, da es sich bei www.beamerverleih- dueren.de um ein Kleinunternehmen nach $19 UStG handelt. 6. www.beamerverleih-dueren.de ist berechtigt, eine Leistung einzustellen, wenn Personen oder Material durch Gäste oder sonstige Personen des Kunden ge- bzw. beschädigt werden. Dabei bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung bestehen. Weiterhin sind Schäden die durch Gäste des Kunden entstehen, von diesem zu tragen. 7. Der Kunde ist bei einer öffentlichen Veranstaltung mit Musik verpflichtet, die Einwilligung der GEMA einzuholen. Dabei trägt er die Kosten in vollem Umfang. 8. Da sich unsere Arbeitszeiten nach der aktuellen Auftragslage richten, haben wir keine festen Öffnungszeiten. Stattdessen sind wir sieben Tage die Woche unter 0 24 21 22 56 93 verfügbar. Somit ist www.beamerverleih-dueren.de in der Lage auch kurzfristig Lösungen für Ihre Veranstaltung zu präsentieren. 9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Düren. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gilt deutsches Recht. Nebenabsprachen binden nur nach schriftlicher Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdende Vereinbarungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zu schließen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Stand 12/2019