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ADRESSE
THOMAS SCHMIDT
RATHER STR. 18
52399 Merzenich
Made with MAGIX
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haftungsausschluss
www.beamerverleih-dueren.de
Thomas Schmidt • Rather Str.18 • D-52399 Merzenich
Telefon 02421 225693 • Mobil: 01578/1636974 •
E-Mail: info@beamerverleih-dueren.de
Steuer ID: 207/5211/1458
1. Alle Angaben auf www.beamerverleih-dueren.de sind unverbindlich.
Ausschlaggebend sind die Konditionen, die im Vertrag, der Auftragsbestätigung,
dem Lieferschein oder der Rechnung bestimmt werden.
2. Sämtliche Artikel zur Anmietung, die auf www.beamerverleih-dueren.de
verfügbar sind, dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die das
18. Lebensjahr erreicht haben. Mietanfragen sind generell nicht bindend, sondern
müssen erst schriftlich vom Vermieter bestätigt werden.
2.1 Nach Zustandekommen eines Mietvertrages, verpflichtet sich der Vermieter,
diesen mit dem bestellten Mietgut zu erfüllen.
2.2 Sollte das bestellte Mietgut zum gewünschten Zeitpunkt nicht verfügbar sein, ist
es dem Vermieter erlaubt, es durch gleichwertiges, bzw. höherwertiges zu ersetzen.
Dies stellt keine Vertragsverletzung dar.
2.3 Bei Selbstabholung am vereinbarten Ort sowie mit der Übergabe bei Lieferung,
geht die Gefahr der Beschädigung oder des Diebstahls der Anlagen auf den Mieter
über, sobald der Vermieter den Veranstaltungsort verlassen, bzw. der Mieter den
Abholort verlassen hat.
2.4 Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Mietgut bei Übergabe in
einem einwandfreien Zustand befindet. Eine Einweisung in die Geräte erfolgt bei
Abholung/Lieferung. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgut sorgfältig
umzugehen. Für aufkommende Schäden sowie Diebstahl haftet der Mieter in voller
Höhe. Im Schadensfall ist zu prüfen, ob die private Haftpflicht des Mieters in Frage
kommt. Die Mietgegenstände sind ordnungsgemäß zum im Mietvertrag
vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu übergeben. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen
Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder
Verlust den Wiederbeschaffungswert. Kommt der Mieter seiner
Rückgabeverpflichtung, trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der
Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines
neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand
geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon
unberührt.
2.5 Eine verspätete Rückgabe (über eine Stunde) bedeutet eine kostenpflichtige
Verlängerung des Vertrags sowie etwaige Schadenersatzforderung falls ein
nachfolgender Vertrag nicht eingehalten werden kann.
3. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund
auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden
oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters
liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf
den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind
ausgeschlossen. Die Übernahme des Gerätes durch den Mieter - mit Demonstration
der Gerätefunktion durch den Vermieter, gilt als Bestätigung des einwandfreien
Zustandes.
4. Nach erfolgreich abgeschlossenem Vertrag, kann der Vertag 7 Tage vor
Abholung/Lieferung unter bestimmten Gründen vom Mieter kostenlos storniert
werden. Ab 6 Tage vorher beginnt die Staffelung von jeweils 10 %. D.h. ab Tag 6,
10% vom Vertragswert, 5 Tage vorher 20% usw. bis zum Vertragsdatum auf 70%.
5. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart bei Abholung/Lieferung in bar
ohne Abzug zu entrichten. Des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis des
Mieters vorzuhalten und die im Vertrag vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Der
Vermieter weist keine Umsatzsteuer aus, da es sich bei www.beamerverleih-
dueren.de um ein Kleinunternehmen nach $19 UStG handelt.
6. www.beamerverleih-dueren.de ist berechtigt, eine Leistung einzustellen, wenn
Personen oder Material durch Gäste oder sonstige Personen des Kunden ge- bzw.
beschädigt werden. Dabei bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung bestehen.
Weiterhin sind Schäden die durch Gäste des Kunden entstehen, von diesem zu
tragen.
7. Der Kunde ist bei einer öffentlichen Veranstaltung mit Musik verpflichtet, die
Einwilligung der GEMA einzuholen. Dabei trägt er die Kosten in vollem Umfang.
8. Da sich unsere Arbeitszeiten nach der aktuellen Auftragslage richten, haben wir
keine festen Öffnungszeiten. Stattdessen sind wir sieben Tage die Woche unter 0 24
21 22 56 93 verfügbar. Somit ist www.beamerverleih-dueren.de in der Lage auch
kurzfristig Lösungen für Ihre Veranstaltung zu präsentieren.
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Düren.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gilt deutsches
Recht. Nebenabsprachen binden nur nach schriftlicher Bestätigung. Mündliche
Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdende Vereinbarungen, die nicht
im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zu schließen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur
teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Stand 12/2019